Willkommen bei der Heimatpflege für Langenhagen
Der Stadtheimatpfleger stellt sich vor:Mit Wirkung vom 29. August 2016 hat die Stadt Langenhagen mich
zum
Stadtheimatpfleger berufen. Damit ist die jahrelange Vakanz nach dem
Tod von Ernst-August Nebig beendet. Im September 2021 erhielt ich die Urkunde für weitere 5 Jahre in diesem Ehrenamt. Ich bin mit Entwicklung und Geschichte der Stadt Langenhagen vertraut. Auch als Mitglied der AG GLieM, in der Kulturstiftung, im Hegering und im Kunstverein befasse ich mich mit heimatpflegerischen und kulturellen Aktivitäten. In Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv Langenhagen läuft u. a. ein Projekt zur Erschließung von Dokumenten im Landesarchiv, die Bedeutung für die Stadt Langenhagen und ihre Ortschaften haben. Außerhalb der Stadtgrenzen bin ich als Vorstand oder Mitglied in kulturellen bzw. landwirtschaftlichen Vereinigungen sowie als Vorsitzender des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft für das Flurbereinigungsverfahren "Hannoversche Moorgeest" engagiert. |
Hans-Jürgen Jagau
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Aufgaben als Stadtheimatpfleger |
Aktivitäten |
Der Tätigkeitsbereich des Stadtheimatpflegers erstreckt sich auf die Kommune in ihren Gemarkungsgrenzen und schließt die natürlichen Grundlagen, die Menschen und ihr Leben, ihre Kultur und die Geschichte ein. | S. Themen |
Er bemüht sich, die Geschichte der Stadt nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und die Besonderheiten der Ortsteile durch seine Tätigkeit zu würdigen. | S. Literatur |
Der Stadtheimatpfleger/in soll durch seine Tätigkeit ein gemeinsames Interesse für die Stadt wecken und identitätsstiftend wirken. Dies ist aufgrund einer zunehmend heterogenen Bevölkerungsstruktur dringend erforderlich. Da er unabhängig ist, kann er ohne Interessenkollisionen Hinweise geben und ggf. als Vermittler zwischen unterschiedlichen Interessen tätig werden. | |
ln den Bereichen, die die Stadtheimatpflege betreffen, z.B. die allgemeine historische Entwicklung, Naturschutz, Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung, sind heute zahlreiche Haupt- und Ehrenamtliche tätig, die auf der Grundlage einschlägiger Gesetze und Verordnungen arbeiten. Der Stadtheimatpfleger kann aufgrund seiner Tätigkeit und der dabei erworbenen speziellen Ortskenntnisse im Bedarfsfall eine vermittelnde Funktion zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen wahrnehmen. | S. Aktuelle Nachrichten |